Schloss Münsingen
Münsingen, Landkreis Reutlingen
Im Schloss zu Münsingen wurde am 14. Dezember 1482 der Münsinger Vertrag geschlossen, der die Unteilbarkeit Württembergs und erstmals das Mitspracherecht der Landesstände verankerte. Damit beendete der Vertrag die 40jährige Teilung des Landes und schuf so die Voraussetzung für die Erhebung der Grafschaft Württemberg zum Herzogtum im Jahre 1495. So bedeutsam der Münsinger Vetrag für die Geschichte Württembergs war, so wenig ist über das Schloss, in dem er abgeschlossen wurde, bekannt.